Mandanteninformationen
Inhalt
Steuertermin-Kalender 2006 für das 1. Halbjahr
1. Halbjahr 2006
Steuerart |
Januar |
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Februar |
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März |
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April |
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Mai |
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Juni |
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Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[1] |
Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[2] |
Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[3] |
Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[4] |
Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[5] |
Fälligkeitstag |
Ende der Schonfrist[6] |
Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
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10.3. |
13.3. |
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12.6.[7] |
16.6.[8] |
Gewerbesteuer |
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15.2. |
20.2.[9] |
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15.5. |
18.5. |
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Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
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10.3. |
13.3. |
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12.6.[10] |
16.6.[11] |
Lohnsteuerbescheinigung 2005 elektronische Übermittlung |
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28.2. |
- |
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag |
10.1. |
13.1. |
10.2. |
13.2. |
10.3. |
13.3. |
10.4. |
13.4. |
10.5. |
15.5.[12] |
12.6.[13] |
16.6.[14] |
Steuererklärungen 2005: Ende der generellen Abgabefrist |
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31.5. |
- |
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Umsatzsteuer[15]
- Vorauszahlung
- Zusammenfassende Meldung (ZM)
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10.1.
10.1. |
13.1.
- |
10.2.
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13.2.
- |
10.3.
- |
13.3.
- |
10.4.
10.4. |
13.4.
- |
10.5.
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15.5.[16]
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12.6.[17]
- |
16.6.[18]
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Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung,
aber ohne Gewähr!
[1] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[2] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[3] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[4] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[5] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[6] Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden
ist, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben.
Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen.
[7] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[8] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[9] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[10] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[11] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[12] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[13] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[14] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[15] Antrag auf Dauerfristverlängerung: Danach kann die Anmeldefrist jeweils
um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin
eine Abschlagszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene
Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird.
[16] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[17] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
[18] Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach § 108 Abs. 3 AO.
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